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Erlasse zur Stoffpreisgleitung aufgrund Ukraine-Krieg ausgelaufen

Zum 30.6.2023 sind die Erlasse der Bundesministerien für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen und Digitales und Verkehr ausgelaufen.
Allerdings wird auf die vor dem krieg bestehenden Vorgaben verwiesen, wonach Stoffpreisgleitungen (lediglich) zu vereinbaren sind,wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
* Preisveränderungen in besonderem Maße
* langer Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Einbau ( 10 bzw. in Ausnahmefällen 6 Monate)
*Stoffkosten in Höhe von mindestens 1 % der geschätzten Auftragsumme

Das BMDV teilt ebenfalls die "Rückkehr zum Regelverfahren" mit,wonach Stoffpreisgleitungen für im HVA B-StB bestimmte Stoffe ohne Zustimmung des BMDV vereinbar sind, bei anderen Stoffen lediglich mit ministerieller Zustimmung.

Quelle: VergabeNews August 2023





Leipzig 15.08.2023
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Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]